Förderkriterien im Überblick
- Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag einreichen.
- Die maximale Fördersumme pro Antrag wird auf 30.000 € (inkl. Verwaltungspauschale) festgelegt. Zirkustreffen können zusätzlich beantragt werden.
- Das Format „Zirkustage mit Übernachtung“ und das Format „Regionales Zirkustreffen“ dürfen maximal 2-mal beantragt werden.
- Alle weiteren Formate dürfen maximal 4-mal beantragt werden.
- Die antragstellende Organisation darf kein Bündnispartner bei einem anderen Antrag bei Zirkus gestaltet Vielfalt sein.
- Eine Projektleitung darf nur einen Antrag stellen (und nicht mehrere Anträge) – unabhängig von der antragstellenden Organisation
- Das geförderte Projekt muss ein zusätzliches, außerschulisches Zirkusangebot sein.
- Das Zirkusangebot muss eines der 12 Formate von Zirkus gestaltet Vielfalt sein.
- Das Programm richtet sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren.
- Es muss ein Bündnis mit mindestens 3 lokalen Partnern gegründet werden.
- Der Antragsteller muss ein außerschulischer Träger sein.
- Die Antragstellung erfolgt online über Kumasta.
- Die zirkuspädagogische Qualität der Fachkräfte muss sichergestellt werden.
- Die Jury von Zirkus gestaltet Vielfalt entscheidet über die Projektförderung.
- Bei der Förderung handelt es sich um eine ausgabenbasierte Projektförderung (bis zu 100%).
- Eine inhaltliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von Zirkus gestaltet Vielfalt muss ausgeschlossen werden.
Die gesamte Förrderrichtline zu Kultur macht stark (2023-2027) können Sie hier nachlesen.
Zielgruppe
Zirkus gestaltet Vielfalt richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 4 - 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden.
Unter Kindern und Jugendlichen, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden, wird verstanden, dass Kinder und Jugendliche in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2020 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:
- Soziale Risikolage (Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile)
- Finanzielle Risikolage (die Familie erhält z.B. Transferleistungen)
- Bildungsbezogene Risikolage (bildungsfernes Elternhaus)
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Kinder und Jugendliche mit Migrations- oder Fluchthintergrund, sofern sie in mindestens einer der drei beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.
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Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören ebenfalls zur Zielgruppe. Um die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu ermöglichen, können zusätzliche, notwendige Ausgaben finanziert werden.
Migrationshintergrund, Leben in ländlichen Räumen oder keine kulturellen Angebote in der Nähe, sind im Sinne von „Kultur macht stark“ keine ausreichenden Indikatoren für eine Bildungsbenachteiligung.
Wenn es der Förderung der Zielgruppe dient, können auch weitere Kinder und Jugendliche ohne Risikolage die Angebote eingebunden oder intergenerationale Konzepte umgesetzt werden.
Bündnisse für Bildung
Bildung ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deshalb soll mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt und besser vernetzt werden. Ziel ist die Entwicklung von lokalen Bildungslandschaften.
Um einen Antrag zu stellen, muss ein lokales Bündnis gegründet werden oder ein bestehendes aktiviert werden.
Jedes Bündnis besteht aus mindestens drei Partnern. Wir empfehlen folgende Zusammensetzung der Bündnisse:
Partner 1: Ein Zirkus oder eine Organisation, die Zirkusarbeit anbieten möchte. (Es muss nicht zwingend ein Zirkus oder eine zirkuspädagogische Einrichtung sein.)
Partner 2: Ein Partner aus dem Sozialraum (z.B. Jugendzentrum, Flüchtlingsinitiative, Kultureinrichtung, Straßensozialarbeit, Nachbarschaftstreffs, lokale Vereine, Kirchengemeinden, Kindertagesstätten oder Schulen)
Partner 3: Ein unterstützender Partner (z.B. lokale Zeitung, Bank, Gemeindeverwaltung, Schule, Kita, Landfrauen, etc.)